Wer muss im Winter räumen und streuen?
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Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege liegt zunächst bei der Kommune. In den meisten Städten wird sie durch Satzung auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen — also auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Bei vermieteten Objekten kann die Pflicht per Mietvertrag weitergegeben werden, die Überwachung bleibt aber beim Eigentümer.
Bin ich noch haftbar, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?
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Die Ausführung geht auf den Dienstleister über, die Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt bei Ihnen. Sie müssen also einen geeigneten Dienstleister wählen und sich vergewissern, dass er tatsächlich tätig wird. Genau dafür ist eine lückenlose Einsatzdokumentation wichtig: Sie ist im Schadensfall Ihr Nachweis.
Bis wann müssen Gehwege geräumt sein?
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Das regelt die jeweilige kommunale Satzung, üblicherweise mit unterschiedlichen Zeitfenstern für Werktage und Sonn- und Feiertage. Weil die Angaben von Stadt zu Stadt abweichen, gehen wir die für Ihre Adresse geltende Regelung bei der Objektbegehung durch, statt uns auf eine allgemeine Faustregel zu verlassen.
Darf ich auf dem Gehweg Streusalz verwenden?
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Nicht überall. Viele Kommunen schränken den Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen ein oder schreiben abstumpfende Mittel wie Splitt vor. Wir klären vor dem ersten Einsatz, welche Regelung an Ihrer Adresse gilt, und wählen das Streumittel entsprechend.
Was passiert, wenn auf meinem Gehweg jemand stürzt?
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Dann stellt sich die Frage, ob zum Unfallzeitpunkt ausreichend geräumt und gestreut war. Ohne Nachweis steht Aussage gegen Aussage, und das geht regelmäßig zulasten des Pflichtigen. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit und stellen Ihnen den Nachweis zur Verfügung.
Kann ich den Winterdienst auch mitten im Winter noch buchen?
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Nur, wenn auf einer bestehenden Route noch Kapazität frei ist. Die Einsatzrouten werden vor der Saison geplant, weil bei Schneefall keine Zeit für Umplanung bleibt. Fragen Sie im Herbst an, dann lässt sich zuverlässig zusagen.